Die Firmen haben rechtlich nichts miteinander zu tun. Jedoch haben beide Firmen den gleichen GF, bei A GF und Teilhaber, bei B GF und alleiniger Inhaber.
Wenn dem Mitarbeiter in Firma B ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund gegeben wird, liegt dann eine unzulässige befristung nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vor?
Oder ist es Egal, da es eigenständige Firmen sind?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Franz-Josef
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Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen