Erstellt am 12.05.2006 um 13:29 Uhr von Kölner
@evathi
Bei einer BV ist so viel zu beachten, dass es diesen Rahmen sprengen würde, die Details aufzuzählen.
Ich neige zwar nicht dazu immer einen Arbeitsrechtler zu empfehlen, aber gerade bei blutjungen Anfängern empfiehlt sich ein Seminar oder zumindest ein Fachmann, der bei der Ausgestaltung hilft.
Stichworte einer BV können sein:
- Legaldefinition des Anliegens der BV
- Inhalt/Umfang der BV
- Konsequenzen
- Umfang der MBR
- salvatorische Klausel
- Kündigungsfristen
- Überprüfbarkeit
...
Erstellt am 13.05.2006 um 03:35 Uhr von Heini
Die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Betriebsparteien haben dabei gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. Für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Gesamtumstände maßgeblich. Mitentscheidend ist insbesondere die Intensität des Eingriffs.
Guckst Du auch hier:
http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/arbeitshilfe_16433.html
http://psl.verdi.de/versteckte_ordner/pd/pd-artikel/bag_staerkt_den_schutz_vor_videoueberwachung_am_arbeitsplatz
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVIII/Arbeitsrecht213/arbeitsrecht213.html
Erstellt am 16.05.2006 um 16:29 Uhr von evathi
Hallo und vielen Dank.
Das sind die Infos die ich gebraucht habe.
evathi