Erstellt am 11.05.2006 um 19:19 Uhr von BMW
Hallo cleo
Meiner Meinung nach kannst du soviele Abstimmungen machen wie du willst
kann ein schöner Zeitvertreib sein .
Es kommt darauf an ob die Abstimmung mit Beschluss gemacht worden ist!
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 19:31 Uhr von Fayence
cleo,
solange die Beschlussfassung keine Aussenwirkung erlangt hat, z.B. Mitteilung an den AG, kann diese durch eine gegenteilige Beschlussfassung jederzeit wieder geändert werden.
Widersetzen könntet Ihr Euch, indem Ihr mit 8 BR´s erklärt, dass Ihr an der erneuten Beschlussfassung nicht teilnehmen werdet.
Gruß
Fayence
Erstellt am 11.05.2006 um 19:38 Uhr von BMW
@Fayence
Meiner Meinung nach dürftest du leider auf dem Holzweg sein !
Beschluss ist Beschluss und das hat auch nichts damit tun das dieser erst Rechtskräftig würde mit der Mitteilung an AG.
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 23:44 Uhr von Kölner
@BMW
Beschlüsse sind erst dann sehr schwierig zurückzunehmen, wenn sie Aussenwirkung erlangt haben. Da ist die liebe, gute, nette, tüchtige, mit-allen-Wassern-gewaschene, korrekte, vermittelnde, solide, tadelnde, mütterliche, mahnende, auf-einen-Marathon-schickende, sprachgewandte Fayence alles andere als auf dem Holzweg!