Erstellt am 11.05.2006 um 12:12 Uhr von Packer
Moin Faelis,
lies Dir bitte mal die §§ 47 bis 53 (?) BetrVG (hab leider grade keins zur Hand) durch. Dort
oder im Kommentar wirst Du in etwa folgendes finden:
In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder. Betriebsräte mit mehr als drei Mitgliedern entsenden zwei ihrer Mitglieder. Die Geschlechter sollen dabei angemessen berücksichtigt werden. Für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats ist ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens ist festzulegen.
Ersatzmitglieder des Betriebsrats können nicht zu Ersatzmitgliedern des Gesamtbetriebsrats bestimmt werden.
da nur ein Mitglied des BR auch Mitglied des GBR sein kann hast du kein Anrecht auf diese Tätigkeit mehr...
Gruß,
Packer
Erstellt am 11.05.2006 um 12:47 Uhr von Faelis
Hallo, ich nochmal,
ich will ja gar nicht mit Mandat in den GBR, nur als Protokollführer, sozusagen als Sekretärin. Ich dachte da an §40 Betrvg (2) Büropersonal?
Erstellt am 11.05.2006 um 12:50 Uhr von Kölner
Wie gross ist der GBR denn? Und die tagen so heftig und so oft, dass eine separate Protokollführerin dazukommen muss?
Erstellt am 11.05.2006 um 12:53 Uhr von Faelis
Wir sind dann 9 Leute, die sich 14-tägig treffen.
Bisher war das mit der Seperaten Schriftführung auch kein Problem, nur halt jetzt, da ich ja kein "richtiges" BR-Mitglied mehr bin.
Erstellt am 11.05.2006 um 13:24 Uhr von Tom
Hi Faelis,
mich dünkt, Du bringst was durcheinander!
Schriftführer oder Schriftführerin des GBR kann nur ein Mitglied dieses GBRs sein; "Schriftführerin ohne Stimmrecht" gibt es danach nicht.
Vielmehr kann in einigen Fällen (siehe Koelner!) eine Schreibkraft zur Unterstützung des Schriftführers/ der Schriftführerin hinzugezogen werden. Diese Funktion scheinst Du ausgefüllt zu haben!
Mir ist nicht bekannt, daß diese Person ein BRAmt haben muß!
Wenn der GBR in der Vergangenheit der Meinung war, wirklich eine Schreibkraft zu benötigen (siehe wieder Koelner), gibt es m.E. keinen Grund, warum Du es nicht weitermachen kannst ... Was meint das Gremium?
(vergl. Fitting, 23.Auflage, Kommentierung 10 zu §34 BetrVG)
Erstellt am 11.05.2006 um 13:29 Uhr von Jürgen
Nartürlich kannst du in Zukunft die Funktion des protokollführers übernehmen, jedoch muss das durch Beschluss des GBR erfolgen.
Lieber Gruß Jürgen