Erstellt am 10.05.2006 um 11:51 Uhr von Mischu
Jeder darf seine Unterschrift nur einmal als Stützunterschrift geben.
Gruß Mischu
Erstellt am 10.05.2006 um 12:04 Uhr von mike
ich habe meine Stützunterschrift noch nicht vergeben aber laut unserem Wahlausschuß dürfen mitarbeiter die selber kandieren keinem mitkandidat seine Unterschrift geben und das habe ich nirgens nachlesen können?
Erstellt am 10.05.2006 um 12:18 Uhr von sh_9260
Jeder Wahlberechtigte kann eine Stützunterschrift leisten. Egal auf welcher Vorschlagsliste.
Auch die Kandidaten sind wahlberechtigt.
Also dürfen sie auch auf einer anderen als der eigenen Vorschlagsliste die Stützunterschrift leisten.
Erstellt am 10.05.2006 um 12:26 Uhr von me
Aha. Gut zu wissen. Auf dem Musterformular 215b des W.A.F. Wahlhelfers steht eine andere Info.
Erstellt am 10.05.2006 um 15:24 Uhr von me
Aha. Gut zu wissen. Auf dem Musterformular 215b des W.A.F. Wahlhelfers steht eine andere Info.