Liebe BR-Wahlfachleute,

wenn die Wahl gelaufen und die Stimmen ausgezählt sind, muss das Ergebnis bekannt gegeben werden. Bisher dachte ich, dass die in § 18 WO genannten Bedingungen - die BR-Mitglieder stehen endgültig fest (nach § 17 WO) - erfüllt sein soll. Ich dachte, es reicht aus, wenn man die gewählten BR-Mitglieder, die ihre Wahl angenommen haben, entsprechend dem Wahlaushang (Ort) bekannt macht.

Nun habe ich in diesem Forum gelesen, dass auch das eigentliche Wahlergebnis mit abgebennen Stimmen, Stimmenverteilung, ungültige Stimmen usw. unverzüglich nach Auszählung der Stimmen bekannt zu geben ist.

O.K. § 13 WO zweiter Halbsatz sagt etwas in dieser Richtung aus.
Die gängigen Wahlhelfer sehen aber soetwas nicht vor: Da gibt es eine Wahlniederschrift (die muss aber nicht ausgehängt werden) und eine Wahlbekanntmachung nach § 18 WO - mehr nicht.

Ich bin jetzt etwas verwirrt - Was ist nun richtig? Was muss gemacht werden?

Viele Grüße
Marc