Im letzten Jahr nahm ich an einem BR-Seminar (W.A.F) teil. Der AG übernahm auch alle Kosten, so wie es sein sollte. Die folgende Lohnabrechnung zeigte einen Gehaltsabzug. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass dies die Folge der Vollverpflegung während des Seminars sei. Diese Kosten überstiegen das Tagegeld. Folglich sind diese höheren Kosten als geldwerter Vorteil zu versteuern. Damals habe ich die Kröte geschluckt, aber nach diesem Seminar will ich zumindest nachfragen, ob das so rechtens ist. Die Kommentare zum BetrVG sind leider nicht so eindeutig auf meiner Seite. Däubler/Kittner/Klebe geben zumindest eine dem Spruch des Arbeitsgerichtes widersprechenden Hinweis.
Wer hat so ein Problem schon mal zu seinen Gunsten entschieden und welche Strategie wurde verfolgt?