Erstellt am 08.05.2006 um 17:30 Uhr von Gitte
Die Schwerbehinderten und die Gleichgestellten müssen zu einer Versammlung eingeladen werden.
Dort wird dann der Wahlvorstand gewählt. Turnusmäßig finden die Wahlen im September/Oktober statt.
Der Wahlvorstand und auch der spätere Schwerbehindertenvertreter
müssen selbst nicht schwerbehindert sein.
Wählen dürfen aber nur die Betroffenen(s.ob.)
Vielleicht schaut ihr nochmal in die entsprechenden Gesetze wegen der Termine und sonstiges
z.B. SchwbWO § 1 oder auch
SchwbG § 94 Abs 2, und Abs 3 Satz 1
Erstellt am 08.05.2006 um 22:43 Uhr von Häggi
Gitte hat recht. Es gibt dazu auch Seminare für Br`s. Ihr habr ja noch Zeit bis Oktober.
Häggi
Erstellt am 09.05.2006 um 14:03 Uhr von SBV Schmitt
Der Wahlvorstand muß ebensowenig aus Schwerbehinderten bestehen wie die Bewerber für das Amt.
Jedoch dürfen nur Schwerbehinderte und Gleichgestellte wählen.
Infos zu den Wahlen findest du hier:
http://www.sozialportal.de/Menue/SB-Vertretung.html