Erstellt am 03.05.2006 um 15:49 Uhr von Rollie
Die Frage ist auch, gelten denn dann die BV's überhaupt noch, wenn eine Vertragspartei fehlt ?
Erstellt am 03.05.2006 um 19:24 Uhr von norbert
Die BR Unterlagen sollten aufbewahrt werden - z.B. in einem verschlossenen Behälter in der Firma. BV bleiben unabhängig davon ob ein BR besteht bis zur Kündigung in Kraft.
Erstellt am 03.05.2006 um 21:25 Uhr von s.f.h.
Hallo Norbert,
wer hat denn dann den Schlüssel für den verschlossenen Behälter, wenn es keinen Betriebsrat mehr gibt? Nicht das der AG mal ein Schmökerstündchen einlegt, könnte für manche AN unschön sein...
Da muss es eine andere Lösung für geben.
Erstellt am 04.05.2006 um 08:38 Uhr von AO
Wer nimmt denn die Kündigung in Empfang und wer kontrolliert die Einhaltung der BVen?
Mein Menschenverstand sagt mir, dass wenn eine Vertragspartei nicht mehr existiert oder ansprechbar ist, laufen Verträge aus.
Ausnahmen sind ja in den entsprechenden Gesetzen geregelt.
Rechtliches Basiswissen hierzu fehlt mir aber auch!
AO