Erstellt am 03.05.2006 um 13:53 Uhr von ice62
§ 20 Abs. 2 Wahlschutz und Wahlkosten
Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
Tip: Wählt ihn einfach nicht.
Oder passt einfach genau auf was der Herr Wahlvorstand alles so treibt, und ggf. unterlässt obwohl er es hätte tun müssen. Kurz: Schaut ihm einfach ein wenig auf die Finger. ...Wahlordnung lesen und fechtet die Wahl bei geringsten kleinsten Fehler an.
Erstellt am 03.05.2006 um 14:44 Uhr von Kölner
@zorro
Das ist kein Mobbing, vielleicht eher - wie sagte es Z.Ickig so treffend - Nötigung.