Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage. Nach §29 BetrVG kann ein viertel der BR Mitglieder einzelne Tagesordnungspunkte quasi erzwingen. Was aber nun, wenn der BRV zwar die geforderten Punkte in die Tagesordnung aufnimmt, die Sitzung dann aber vertagt, bevor das Gremium überhaupt zu den erwähnten Punkten kommt. Hier geht es auch noch um eine Vertagung um 14 Tage. Es ging im Übrigen um TOP mit Beschlüssen. Die Begründung: "Der Termin war für zwei Stunden angesetzt und die sind nun um"?!?!?
Aus meiner Sicht stellt eine Vertagung eine Änderung der Tagesordnung dar und kann nur durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Liege ich da richtig?

Ergänzung: Ich sollte vielleicht noch ergänzen, dass der Vorsitzende mit seiner Liste seit der Wahl die Mehrheit hat. Wir sind also in der Minderheit. Das spielt nun eine Rolle, weil wir das Gefühl haben, dass auf einmal die Belegschaft keine Rolle mehr spielt. Es finden sehr viele Absprachen zwischen dem BRV und der Personalleitung, bzw. der GF statt. Die Themen landen häufig gar nicht mehr in den Zuständigen Gremien.

Viele Grüße