Erstellt am 02.05.2006 um 08:58 Uhr von Kölner
Stimmt.
Es gibt ein neues Urteil vom VG Mainz (Az.: 5 K 592/05.MZ) wo genau dieses MBR verneint wird!
Da war Dein AG aber verdammt auf Zack!
Erstellt am 05.05.2006 um 14:18 Uhr von notenhobler
Wenn Ihr ein Tendenunternehmen seit, dann habt ihr keine Mitbestimmungsrecht, soweit es sich um "Tendenzträger" handelt. Die korrekte Eingruppierung sollte aber migeteilt werden, da der Arbeitgeber eine Informationspflicht und ihr ein Beschwerderecht habt, Wenn ihr nicht informiert seit, könnt ihr EUch auch nicht beschwergen. Folglich sollte die korrekte Eingruppierung mit Entgeltstufe und Gruppe bekanntgegeben werden.
Notenhobler