Erstellt am 22.05.2006 um 10:41 Uhr von Rollie
In wie weit sind denn die Arbeitszeiten beispielsweise arbeitsvertraglich geregelt ?
Der Betriebsrat hätte ja durch den § 87 (1) 2. ggf. ein Mitbestimmungsrecht und könnte ja ggf. auf den AG dahingehend hinwirken, das man einen Kompromiss schafft.
Man sollte dabei auch bedenken, das eine Verweigerung betriebliche Nachteile schaffen könnte, wenn der Wettbewerb längere Öffnungszeiten anbieten würde und die Kundschaft daher zum Wettbewerb abziehen würde.
Erstellt am 22.05.2006 um 14:08 Uhr von häggi
Ganz klare Sache. Hier gilt kein Direktiondrecht sondern,wie Rollie schon sagt, das MBR des BR. Möglich wäre ja Schichtarbeit,heißt, 50% kommen später und bleiben bis 22 Uhr, in der nächsten Woche tauschen die Gruppen,das alles mit einem "Sahnehäubchen,z.B.Zeitzuschläge,Gutscheine, etc.)
Erstellt am 22.05.2006 um 22:29 Uhr von H.-P
Hallo Rollie und häggi!
Arbeitsvertraglich arbeiten wir ab 20 Stunden bis 37,5 Stunden/Woche. Mit den jetzigen Öffnungszeiten im Einzelhandel bis 20.00 Uhr. Unsere Personaldecke ist sehr dünn. Ein Kompromiss mit Sahnehäubchen scheint mir gut. Danke für Euren Rat.
Erstellt am 22.05.2006 um 22:45 Uhr von häggi
@H.-P
Kenne das Problem mit den verlängerten Öffnungszeiten, arbeite auch im EH.
Viel Glück bei eurer BV/AZ