Erstellt am 29.04.2006 um 23:15 Uhr von Lotte
Hallo Molly,
wenn der BR beschließt, dass es für Dich sinnvoll ist, diese Schulungen zu machen, geht das sowieso. Der Arbeitgeber müsste die Einigungsstelle anrufen um es zu verhindern, würde aber wahrscheinlich nicht Recht bekommen. Guck mal im BetrVG §37, da steht auch, dass Du selbstgewählt drei Wochen im Jahr Fortbildungen besuchen darfst, die anerkannt für die Tätigkeit des BR sind . Diese musst Du allerdings selbst bezahlen, bekommst aber die Arbeitszeit gutgeschrieben.
Erstellt am 30.04.2006 um 00:24 Uhr von Klaus
Die BR-Mitglieder zahlen die Seminargebühr selbst? Hoffentlich lesen die Arbeitgeber nicht mit, die das bisher immer übernommen haben...
Schau mal uner http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index.php
Recht hast Du, wenn Du über regulären Bildungsurlaub schreibst. Hier besteht tatsächlich nur der Anspruch auf Fortzahlung, nicht jedoch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 30.04.2006 um 11:02 Uhr von Fayence
@ Klaus @ Lotte
Nur die Kostenübernahmepflicht von Seminaren nach §37 Abs.7 durch den AG ist mehr als strittig. Für diese Seminare muss ein BR jedoch 3 Wochen (in der ersten Amtperiode 4 Wochen) bezahlt freigestellt werden. Hat nichts mit Bildungsurlaub zu tun.
In der Kostenerstattungspflicht ist der AG bei Seminaren nach §37 Abs.6!
Gruß
Fayence
@ Molly
Nach 8 Jahren BR-Abstinenz und als neugewählte BRV halte ich es für zwingend notwendig, sich das notwendige Wissen im Rahmen von Seminaren gem. §37 Abs.6 vermitteln zu lassen!
Erstellt am 30.04.2006 um 22:03 Uhr von Molly
ja das habe ich auch vor denn nach acht Jahren nicht mehr aktives mitglied zu sein würde ich gerne alles von neu beginnen bezogen auf die Seminare
die Frage ist nur kann mir das verweigert werden ?
Denn jetzt direkt BRV damit hätte ich nie gerechnet
und wie sieht das aus mit dem BRV hat er die selbe anzahl auf recht
an Seminaren oder mehr denn es stehen ja mehr an als nur drei.
Erstellt am 30.04.2006 um 22:14 Uhr von Fayence
Molly,
die für die BR-Tätigkeit erforderlichen Schulungen können weder Dir noch anderen verweigert werden.
Darüberhinaus ist die Anzahl an Seminaren nicht limitiert.
In Eurem Betriebsrat wird sicherlich eine Kommentierung zum BetrVG vorhanden sein, dort einmal unter §37 und §40 nachlesen.
Erstellt am 30.04.2006 um 22:26 Uhr von Molly
Vielen Dank Fayence
naklar haben wir unterlagen aber im moment habe ich den kopf bis über beide ohren voll denn der alte BRV ist jetzt Stelvertreter und versucht mir alles doppelt so schwer zu machen, er denkt weil es bisher sein vater viele jahre gemacht hat, hat er anrecht darauf .
Ich bin jetzt erstmal für jede direkte Antwort sehr dankbar die ich nicht erst nachlesen muß.
Unser neuer BR setzt sich aus 9 zusammen und von 4 weis ich das sie gegen mich sind (ich bin ja nur ein Gewerblicher und kein Angestellter).