Erstellt am 28.04.2006 um 20:59 Uhr von Kölner
Du kannst auch Dein Ausscheiden aus dem Betrieb in Kauf nehmen. Die Mitgliedschaft im BR hat aufgrund Deines befristeten Arbeitsverhältnisses eine "eingebaute Halbwertzeit"!"
Erstellt am 28.04.2006 um 21:08 Uhr von sh_9260
Also Kölner jetzt aber ????
Was war das den für eine Antwort ?????
@Mini
Leider kann ich dir keine, für dich, gute Antwort geben
Kurz und Knapp, du bist raus !
Nach ablauf der Jahresvertrages endet auch dein BRmandat.
Du hast keinen Anspruch auf Verlängerung geschweige den Unbefristung.
Sei froh wenn dein Vertrag freiwillig verlängert wird, dann bleibst du auch BR.
Erstellt am 28.04.2006 um 21:40 Uhr von Kölner
@sh_9260
Realitäten sollte man/frau unverstellt entgegensehen!