Erstellt am 27.04.2006 um 20:30 Uhr von w-j-l
Das ist aber ziemlich ungenau. Wieso Ortszuschlag?
Hast Du einen Anspruch? Hast Du ihn geltend gemacht?
Erstellt am 28.04.2006 um 15:42 Uhr von Yvonne
Hallo!! wir werden noch nach bat bezahlt, und eine kollegin hat jahrelang zuwenig ortszuschlag bekommen, nun will unser chef nur 3 monate nachbezahlen!! ich denke aber das er laut§ 70 BAT ein halbes jahr nachzahlen muss oder kann er das machen, wie er will!!
Erstellt am 28.04.2006 um 16:58 Uhr von Kölner
@Yvonne
Halbes Jahr muss...
Schöne Grüsse an den Chef!
Erstellt am 30.04.2006 um 13:37 Uhr von Yvonne
Aber wo steht dies genau geschrieben?? sagt das der § 70 so genau aus??
Erstellt am 30.04.2006 um 13:56 Uhr von Kölner
Gut, dass ich gerade den BAT griffbereit habe...
§ 70 BAT Ausschlussfrist
"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. [...]"
Zufrieden?