Erstellt am 26.04.2006 um 18:38 Uhr von Mona-Lisa hallo Valorian, Bei Beschlüssen, die keine Jugendangelegenheiten betreffen, hat die JAV kein Stimmrecht. Bei der Abstimmung in JugAngelegenheitern ist jeder JugAzubiVertreter stimmberechtigt......... § 33 Rn 41 BetrVG Fitting Gruss Mona-Lisa