In Unserem Betrieb wird der Betriebsrat neu gewählt. Der Betriebsrat wir 9 Mitglieder haben. Deshalb erfolgt die Wahl nach § 6 der Wahlordnung nach Vorschlagslisten.
Nun wurden die Vorschlagslisten ausgehängt. Es gibt insgesamt 5 Listen, davon enthalten 4 nur EINE Person. Die 5te enthält die jetzt noch im Amt befindlichen Betriebsratsmitglieder. Frage: Ist das zulässig?
Also mit Chancengleichheit hat das nicht viel zu tun finde ich