Hallo
zur Zeit herrscht eine hitzige Diskussion in unserem Wahlvorstand über die Frage.
Ein Wähler hat seine Briefwahlunterlagen bereits an uns abgeschickt (sind auch angekommen) und kommt vor Beendigung der Wahl persönlich ins Wahlvorstandsbüro oder an den Wahltagen in das Wahllokal und möchte direkt wählen. (Meinungsänderung, oder er hat gemerkt , das ihm ein Fehler bei dem Ausfüllen der Wahlunterlagen unterlaufen ist) Bin ich als Wahlvorstand verpflichtet dem Wähler seine bereits eingegangenen Briefwahlunterlagen auszuhändigen, und was ist dabei zu beachten? (Untermauerung durch Gesetz oder Gerichtsurteile wären erwünscht)