Erstellt am 25.04.2006 um 13:22 Uhr von Olaf0412
Nein, der Wähler bekommt seine Unterlagen nicht zurück.
Geht auch nicht, denn bis unmittelbar vor Abschluss der Wahl, wenn die Briefwahlunterlagen geöffnet, die Stimmabgabe vermerkt wird und die Stimmzettelumschläge in die Urne kommen, dürfte es schwer sein, dem Wähler seinen (bis dahin noch verschlossenen) Umschlag zuzuordnen.
Erstellt am 25.04.2006 um 13:26 Uhr von Fayence
Hallo reichi502,
die bereits eingesandten Briefwahlunterlagen würde ich nicht wieder herausgeben.
Der Wähler kann aber ohne weiteres an der Urnenwahl teilnehmen, somit ist die persönliche Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt und die Briefwahlunterlagen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
itting 22 Aufl., §26 RN 5
Hat ein AN seine Stimme bereits persönlich abgegeben, so darf ein durch Briefwahl desselben AN übersandter Wahlumschlag nicht in die Wahlurne geworfen werden, sondern ist mit einem Vermerk über die bereits erfolgte Stimmabgabe zu den Wahlakten zu nehmen.
Gruß
Fayence
Erstellt am 25.04.2006 um 13:28 Uhr von E. Pü
"Geht auch nicht, denn bis unmittelbar vor Abschluss der Wahl, wenn die Briefwahlunterlagen geöffnet, die Stimmabgabe vermerkt wird und die Stimmzettelumschläge in die Urne kommen, dürfte es schwer sein, dem Wähler seinen (bis dahin noch verschlossenen) Umschlag zuzuordnen."
Dürfte hier denn nicht der Anscheinsbeweis ausreichen dass der Freiumschlag der den Absender dieses Wählers trägt auch die Stimme dieses Wählers enthält?
Erstellt am 25.04.2006 um 13:28 Uhr von DocPille
Er darf auch persölich seine stimme abgeben.(Fitting §24 rn16,22.auflage)
Die Briefwahlunterlagen bleiben bei dem WV,dieser kann ja anhand der schriftlichen Bestätigung feststellen,wem die Unterlagen zuzuordnen sind.
Erstellt am 25.04.2006 um 14:05 Uhr von Frank B.
@ E. Pü 25194
Unsere Briefwähler schreiben keinen Absender drauf! ;-)
Und wir verschicken nur Blankoumschläge als Briefwahlunterlagen.
Also, ihr solltet ruhig Fayence glauben schenken.
Erstellt am 25.04.2006 um 15:13 Uhr von Ramses II
Frank B.,
wenn man die Wahlordnung ignoriert ...
Erstellt am 25.04.2006 um 15:19 Uhr von Fayence
Ramses II,
falls ich gemeint war...
habe nichts ignoriert...
Gruß
Fayence
Erstellt am 25.04.2006 um 17:22 Uhr von Ramses II
Fayence,
heißt Du "Frank B."?
Erstellt am 25.04.2006 um 18:25 Uhr von Fayence
Ramses II,
ich wäre untröstlich gewesen, wenn Du Frank B. mit Deinen Worten hättest sagen wollen, daß er mir keinen Glauben schenken soll.
Und bei "Glaubensfragen" hake ich gerne einmal nach! So besser?
Gruß
Fayence
Erstellt am 25.04.2006 um 19:24 Uhr von Reichi502
Hallo Fayence
deine Antwort hat bei uns im WV den Durchbruch gebracht. Laufen jetzt wieder auf einer Linie. Auch ein Anruf bei einem Experten dieses Forums brachte das gleiche Ergebnis.
nochmal Danke
Reichi502
Erstellt am 25.04.2006 um 23:09 Uhr von Ramses II
Oops, heute hat jemand mit mir telefoniert? Staun!
Fayence,
es ging mir darum dass Frank B. mit den nicht personalisierten Rückumschlägen gegen die Wahlordnung verstößt und die Wahl anfechtbar wird.
Erstellt am 25.04.2006 um 23:45 Uhr von Fayence
@ Reichi502
Gern geschehn!
@ Ramses II
Da kannst Du mal sehn, wohin das Zeitalter der drahtlosen Kommunikation führt!
Unerklärlich ist mir jetzt nur noch, warum ich mir nach 17.22 Uhr so sicher war, daß die nicht personalisierten Rückumschläge gemeint waren. ;-)
Erstellt am 25.04.2006 um 23:55 Uhr von Ramses II
"Unerklärlich ist mir jetzt nur noch, warum ich mir nach 17.22 Uhr so sicher war, daß die nicht personalisierten Rückumschläge gemeint waren."
Da kannst Du mal sehn, wohin das Zeitalter der drahtlosen Kommunikation führt!