Erstellt am 24.04.2006 um 18:58 Uhr von Klaus
Ja, aber nur bis 24:00 Uhr. Der 01.05. ist ein gesetzlicher Feiertag und dauert, wie jeder andere Tag auch, von 00:00 bis 24:00 Uhr.
Wer am 30.04. um 17:00 Uhr anfängt und bis 02:00 Uhr arbeitet, hat selbstverständlich auch Anspruch auf zwei Stunden Feiertagszuschlag.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 25.04.2006 um 06:59 Uhr von Werner
Hallo Peter,
sollte bei euch ein Tarifvertrag gelten dann kann es auch anders aussehen.
Bei uns, TV Eisen-,Metall-,Elektro-und Zentralheizungsindustrie NRW, sind auch Feiertage
von 06:00 Uhr des Feiertags- 06:00 Uhr des darauf folgenden Tages.
Das würde bedeuten, dass ihr für die volle Schicht den Anspruch auf die Zuschläge hättet.
Erstellt am 25.04.2006 um 07:48 Uhr von Frank B.
Bei uns (chem. Ind. Ost) trifft das gleiche wie bei Werner zu, also im Tarifvertrag nachschauen!