hallo zusammen,
nach längerer krankheit muß ich denn auch gleich mal ne frage absetzen.
wir haben eine Kollegin die gerinfügig beschäftigt und nun betriebsrätin ist, also auch keine sozailabgaben leisten muß. sie fährt nächsten monat auf schulung und hat dann zusätzlich anfahrt und noch drei sitzungen auf ihrem zeitkonto. damit würde sie über ihre stundenbegrenzung kommen und normalerweise sozialabgaben zahlen müßen. was für eine regelung trifft hier?

danke schon mal und bis denne :)

packer