Erstellt am 24.04.2006 um 15:36 Uhr von DocPille
Hi,steht etwas in euren Arbeitsverträgen über die Arbeitszeit??
Erstellt am 24.04.2006 um 19:53 Uhr von zaubermaus
In den Arbeitsverträgen steht eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag.
Erstellt am 24.04.2006 um 20:07 Uhr von Ramses II
Wie begründet der Arbeitgeber denn die betriebliche Notwendigkeit?
Erstellt am 25.04.2006 um 07:19 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
ausschlaggebend ist zunächst der Arbeitsvertrag.
Eine Veränderung der Arbeitszeit ist nur möglich,wenn der AN einverstanden ist.Dies gilt selbst dann,wenn die anderen AN in einer Abstimmung sich für andere Arbeitszeiten aussprechen,und auch dann,wenn der Betriebsrat mit einer Änderung einverstanden ist.Gegebenenfalls müsste der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung reagieren.
Gibt es eine Betriebsvereinbarung über die Änderung der Arbeitszeit,so wirkt diese unmittelbar und zwingend.
Wenn der MA nicht zustimmt:Der AG kann den MA nicht abmahnen oder gar kündigen,weil er ja nicht gegen seine Arbeitspflichten verstossen hätte.