Erstellt am 24.04.2006 um 14:18 Uhr von w-j-l
1. Ist rechtens. Hatten wir in einem ähnlichen Fall auch.
2. kann ich nicht bewerten, was dieser schriftliche Klageverzicht wert ist.
Erstellt am 24.04.2006 um 20:20 Uhr von BMW
Hallo kimphilby
So wie du das ganze geschildert hast dürfte wegen deiner letzten Frage noch etwas offen sein !
Was ist mit dem oder den anderen?
Ist der AG bestohlen worden oder ein MA?
Wenn ein MA bestohlen wurde der kann jederzeit noch eine Klage einreichen!
Warum habt ihr Kameras?
Einbau von Videoüberwachung ist Mitbestimmung!
Existiert eine BV über Videoüberwachung?
Gruß BMW
Erstellt am 24.04.2006 um 20:37 Uhr von Ramses II
BMW,
es ging um Strafrecht, nicht um Zivilrecht!
Erstellt am 26.04.2006 um 00:28 Uhr von kimphilby
Der AG ist bestohlen worden.
Wir haben Kameras wegen häufiger Einbrüche und Sachbeschädigung.
Der BR hat dem einbau und der nutzung in vorher definierten Zeitfenstern (nachtüberwachung)zugestimmt.
gibt ein BAG Urteil nach dem der AG bei begründetem verdacht auch ohne die zustimmung des BR Kameras einsetzen darf um erheblichen schaden abzuwenden und ergebnisse zu erreichen die bei einbeziehen des BR nicht zu erreichen wären.
Und nein wir haben keine BV über die Kameras aber wäre eine gute idee werde ich nach der wahl mal vorschlagen wenn ich dann noch drin bin.