Ein MA hat mit anderen zusammen Geld unterschlagen bzw. gestohlen.(bewiesen durch Kameraaufnahmen).Bei konfrontation mit dem Tatbestand hat der betreffende MA freiwillig in beiderseitigen einverständniss das Arbeitsverhältniss gelöst. Im Gegenzug für einen Verzicht auf jegliche Arbeitrechlichen Schritte ist ihm ebenfals schriftlich zugesichert worden das gegen ihn keine strafrechtlichen Massnahmen eingeleitet werden. Ist das rechtens ? und was kann passieren wenn doch ein Verfahren eingeleitet wird.