Unser WV hat erstmals drei "Leitende Ang." nicht auf die Wählerliste gesetzt, wg. §5(3) Ziff.3 BetrVG ( 1x Verkaufsleiter + 2 andere, deren Zugehörigkeit schon durch BAG Urteile eigentlich ganz klar ist.)
Der VK-Leiter hat gleich Einspruch eingelegt und heute (Di) noch eine Begründung nachgeliefert, in der er u.a. behauptet, er fühle sich diskriminiert u. sein Status als AN habe sich dadurch geändert.-
Er wolle jetzt mit dem WV, den beiden anderen und der GF ein "klärendes Gespräch" führen. Das Ganze noch bevor der WV einen Bescheid über den Einspruch abgegeben hat.
--Ich fühle mich jetzt als WVV unter Druck gesetzt, und ich denke , man will die Entscheidung des WV ganz massiv beeinflussen. M.E. ist dies sogar ein zusätzliches Indiz für die Zugehörigkeit. Sein Briefkopf normal : Name, Leiter der Verkaufsabteilung, jetzt einfach: Name, Verkaufsbüro
--- Wie soll ich mich jetzt strategisch am besten verhalten ??
Besten Dank für Euer Interesse im voraus
Gruß ISAAK