Erstellt am 19.04.2006 um 10:32 Uhr von Leo
Hi Isaak,
lass dich nicht verrückt machen.
Wenn die drei durch Urteile ganz klar zur "Leit. Ang." gehören. dann siehe ich da kein Problem.
Ihr bräucht kein "klärendes Gespräch" zu führen, ihr müsst nur sich zum Einspruch schriftlich äußern.
gruss,
leo
Erstellt am 19.04.2006 um 10:56 Uhr von Benno_BRB
Nimm dir mal den Link hier. Der stammt von der lieben Fayence und dann kannst Du Dich ganz ruhig zurücklehnen!
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Benno
Erstellt am 19.04.2006 um 16:11 Uhr von Z.Ickig
"deren Zugehörigkeit schon durch BAG Urteile eigentlich ganz klar ist."
Klar ist nix!
Beziehen sich diese BAG-Urteile denn konkret auf die drei bei euch im Unternehmen beschäftigten leitenden Angestellten? Steht da drin: Herr X von der Fa Y ist kein leitender Angestellter? Und dann vom BAG ? Da müßte euer Arbeitgeber sich ja mächtig durch die Instanzen gekömpft haben!
Oder war es nicht vielmehr so, dass du bloß mal irgendwann einige BAG-Entscheidungen gelesen hast und das dann einfach auf diese drei übertragen hast, weil du der Auffassung bist, das könnte zutreffen?
Wenn du schreibst, die Zugehörigkeit sei "eigentlich klar", dann ist es "uneigentlich" nicht.
Es ist häufig streitig und nur anhand konkreter Umstände im Einzelfall zu ermitteln, ob ein Mitarbeiter ein echter "Leitender" ist oder nicht.
Wenn ihr also im Vorfeld eure Hausaufgaben bei der Recherche nicht ordentlich gemacht haben solltet, dann habt ihr wenig bis keinen Grund, euch entspannt zurückzulehnen.
Ich denke, die Wahl wäre dann anfechtbar.
Lass uns mal wissen, wie die Sache weitergeht, das finde ich echt interessant!
Erstellt am 19.04.2006 um 20:52 Uhr von ISAAK
@ alle
Danke für die Hinweise
@ Z.Ickig
es ist mir klar, dass die Abgrenzung zum Leitenden sehr diffus und neblig ist,( ich wollte die ganze komplexe Situation eben nur verkürzt darstellen);
es ging mir eigentlich auch mehr um die (An-)Spannungen und den Druck, der sich da in der Firma aufbaut, eben um dieses handling, mit der die Situation wohl am besten zu "meistern" wäre.
Wir stehen da z.Zt. mit einem sehr guten (bereits bewährten) Anwalt in Kontakt, der uns in dieser Sache weiterbetreut.
Gruss ISAAK