Hallo,
die Bereichszuteilung ist abgeschlossen, mein Bereich besteht aus ca. 120 Kollegen. Ich weis das ich Bereichsinformationen bei dem zuständigen Betriebsleiter anzumelden habe, indem Fall auch meine Anwesenheit in diesem Betrieb oder Bereich dem zuständigen Betriebsleiter mitzuteilen habe (bzw. dem nächsten Vorgesetzem des Betriebes, Meister oder Ing.).

Meine frage ist nun wenn ich diesen Bereich ohne das ich eine Information geben möchte betrete muss ich dann auch eine Anmeldung beim entsprechenden Betriebsleiter (Vorgesetztem oder WEM auch immer) machen, oder darf mir der Zutritt verwehrt werden ? Wenn dies nicht der Fall ist könnte mir bitte jemand die entsprechenden Passagen im BetrVerG aufzählen ? Oder aber entgegengesetzt mir den Text nennen der mir den Zutritt verwehrt ?