Erstellt am 12.04.2006 um 07:40 Uhr von Kölner
Hat sich der WV die Verträge der Gesellschafter und der Gesellschafter bürgerlichen Rechts zeigen lassen?
Habt Ihr den § 5 BetrVG mal inkl. Kommentierung angeschaut?
Erstellt am 12.04.2006 um 15:19 Uhr von Baggy
Es wird uns die Einsicht in die Unterlagen verweigert. Wir werden wohl einen Anwalt einschalten.
Vielen Dank