Unsere Firma besteht aus Gesellschaftern (4Personen) und einer GBR (8Personen). 2Gesellschafter haben einen Angestelltenvertrag, sind auch stimmberechtigt bei Gesellschafterabstimmungen.Diese 2 dürfen nicht eigenständig einstellen oder entlassen. In der GBR haben alle 8 Personen einen Angestelltenvertrag, alle haben ein Stimmrecht in der GBR. Nach aussen wird die GBR durch einen Sprecher bei Gesellschaftergesprächen vertreten. Auch diese 8 dürfen nicht einstellen oder entlassen.Sind alle diese Mitarbeiter bei der Betriebsratswahl auf der Wählerliste einzutragen. Da wir diese Personen ausgeschlossen haben, wurde Einspruch eingelegt.