Hallo Kölner (und alle anderen im TVöD)!

Bei uns gilt der TVöD. Die Eingruppierung erfolgt ja noch nach altem Recht (BAT). Wir haben jetzt einen Antrag auf eine neu geschaffene Stelle bekommen. Der AG hat auf dem Antrag zur Eingruppierung lediglich stehen "Wird in die Entgeltgruppe E9 eingruppiert".
Wir sind der Meinung, dass der AG uns a) eine Stellenbeschreibung bzw. b) eine Tätigkweitsbewertung vorlegen muss. Der AG ist der Meinung, dass die MA erst mal anfangen soll, und danach die Stellenbeschreibung bzw. Tätigkeitsbewertung gemacht wird. Da diese Stelle definitiv zu hoch Eingruppiert ist und nur nach Bekanntschaftsgrad besetzt bzw. vergütet werden soll, wollen wir dies verhindern. Können wir den Antrag ablehnen, da der GF uns keine Stellebeschreibung und Tätigkeitsbewertung vorlegt bzw. dem AG mitteilen da keine Information keine Wochenfrist nach § 99 BetrVG ?
Ach ja, als Einstellungsdatum steht so schnell wie möglich, die MA muß erst noch eine Wohnung suchen und eine Betreuungsperson für ihr Baby finden. Könnte auch noch Monate dauern.