Erstellt am 10.04.2006 um 18:56 Uhr von norbert
Ersatzmitglieder werden unter Beachtung der Minderheitenregelung zu den BR-Sitzungen geladen. Zuerst wird in der eigenen Liste geschaut, ist dort eine Frau rückt sie nach. Ist keine Frau in der eigenen Liste rückt - soweit vorhanden- eine Frau der anderen Liste nach.
Erstellt am 10.04.2006 um 19:05 Uhr von w-j-l
Zu finden im §25 (2) BetrVG.
Wenn Eure Liste keine Frau mehr hat, dann wird bei Verhinderung einer Frau zur Sitzung wieder eine Frau eingeladen, und zwar aus der Liste, welche die jeweils nächstgrößte Höchstzahl hat, wenn durch den Ausfall einer gewählten Frau die Mindestquote für Frauen unterschritten würde.
Erstellt am 10.04.2006 um 19:21 Uhr von Mona-Lisa
was sind offizielle Ersatzmitglieder?
wenn alle Listen Stimmen bekommen haben, gibt es nach der Auswertung Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, und zwar alle, die auf den Listen stehen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 10.04.2006 um 19:22 Uhr von Fayence
w-j-l,
Du enttäuscht mich - wieder einmal! :-(
O.K., Du hast zumindest die Antwort von norbert um einen § vervollständigt, aber was sagst Du denn zu den 2 männlichen Ersatzmitgliedern???
Gruß
Fayence
Erstellt am 10.04.2006 um 20:32 Uhr von w-j-l
Wenn mit der Verhinderung einer Frau die Quote unterschritten wäre, dann kommt es zum Übergreifen auf eine andere Liste. Zumindest lese ich das so bei FESTL, 23. Auflage im Kommentar zum §25, RN 27.
Siehst Du das anders?
Erstellt am 10.04.2006 um 20:45 Uhr von Fayence
w-j-l,
die Frauen waren nicht gemeint. Mich hat nachfolgender Satz direkt angesprungen.
"Bei den Ersatzmitgliedern ist es so, daß die ersten beiden Ersatzmitglieder (Männer) auch von unserer Liste gestellt werden."
Da stimmt doch was nicht! Liest sich wie eine schlechte Mischung einer Persönlistigkeitswahl. Da hätte ich mit Dir gerechnet. Eine Chance hast Du noch, sonst löse ich.
Erstellt am 10.04.2006 um 21:31 Uhr von w-j-l
Ich lese das so, dass seine Liste (nach der Besetzung des BR und ohne Berücksichtigung des §15) auch die beiden nächsten Höchstzahlen nach d`Hondt besetzt.
Aber da wir keine Listenwahl hatten, fehlt mir da vielleicht das richtig "Gespür" um ohne nachzulesen auf Unstimmigkeiten zu stossen.
Dann löse Du mal ......
Erstellt am 10.04.2006 um 21:52 Uhr von Fayence
Seit wann werden denn listenübergreifend "offizielle" Ersatzmitglieder bestellt?
Ein Ersatzmitglied wird im Normalfall durch die eigene Liste gestellt, Minderheitengeschlecht muss natürlich berücksichtigt werden.
Hendrik´s Aussage liest sich jedoch völlig anders. Ich nehme an, dass die nächsten 2 unberücksichtigten Höchstzahlen ganz einfach als Ersatzmitglied benannt worden sind. Ist so nicht im Sinne des Erfinders, einverstanden?
@Hendrik
Würdest Du bitte zur Aufklärung beitragen! Mich würde ehrlich gesagt auch einmal Eure Stimmverteilung interessieren. Habe nicht das Gefühl, dass Euch die Umsetzung Eures Wahlergebnisses in die Realität wirklich gelungen ist.
Erstellt am 10.04.2006 um 22:32 Uhr von w-j-l
Also ich denke, er hat sich nur einfach ungeschickt ausgedrückt.
@Hendrik
Allerdings habe ich den letzten Halbsatz Deines dritten Absatzes tatsächlich erst jetzt richtig gelesen.
Der ist natürlich Quatsch, da alle Nicht-Gewählten, deren Liste mindestens eine Stimmen bekommen hat, Ersatzmitglieder sind.
Daher kann dann auch die Minderheitenquote problemlos von jeder anderen gewählten Liste erfüllt werden.
Erstellt am 11.04.2006 um 01:13 Uhr von hendrik
Hallo, erst mal vielen Dank für Eure Mühe---hätte garnicht mit so viel Resonanz gerechnet...Also hier noch mal ergänzend zur Aufklärung:
Es gab 2 Listen, 7 Betriebsratsmitglieder sind zu wählen, davon 3 Frauen aufgrund der Minderheitenquote. Unsere Liste hat 5 Sitze im Betriebsrat (davon 3 Frauen) und die andere Liste 2 Sitze im Betriebsrat (2 Männer) bekommen.
Habe ich das nun richtig verstanden: Wenn ein Mitglied unserer Liste an einer Sitzung verhindert ist, so wird als Ersatzmitglied ein Kandidat aus unserer Liste eingeladen und umgekehrt...Fehlt allerdings eine Frau aus unserer Liste an einer Sitzung, so wird ein weibliches Ersatzmitglied der anderen Liste wegen der Minderheitenquoute eingeladen (wir haben nämlich keine Frau mehr als Ersatzmitglied, aber die andere Liste hat noch eine...). Ist es korrekt, das zur Befriedigung der Minderheitenquote auch listenübergreifend Ersatzmitglieder geladen werden müssen?
Im voraus nochmal vielen Dank für Eure Antworten!
Erstellt am 11.04.2006 um 06:58 Uhr von Peter
Hallo hendrik!
Es gibt eine Software die automatisch die Sitzverteilung nach der Wahl ausrechnet. Vor jeder Sitzung ankreuzen wer da ist und schon werden die richtigen Ersatzmitglieder bestimmt.
Läuft bei uns super.
In der Software siehe Menü Adress-Verwaltung.
http://www.betriebsratgeber.de/software/download/index.htm
Erstellt am 11.04.2006 um 08:48 Uhr von Fayence
Hallo Hendrik,
Du hast richtig verstanden (siehe Dein letzter Absatz).
Gruß
Fayence
@Peter
Bislang habe ich von noch keiner Software gehört, die in der Lage ist, eine Sitzverteilung/Listenwahl immer korrekt und unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts zu berechnen. Schwierig wird es nämlich dann, wenn es zu listenübergreifenden Sitzverschiebungen wg. Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts kommt. Die Frage der Ersatzmitglieder ist dann u.U. eine sehr spezielle.
Also, nicht in falscher Sicherheit wiegen!
Erstellt am 11.04.2006 um 18:38 Uhr von Ramses II
Ähemm,
die Empfehlung für diese Software in allen Ehren.
Ich habe sie mir mal genauer angeschaut und etwas rechnen lassen.
Das Ergebnis war verheerend. Die Software ist nicht in der Lage die Sitzverteilung korrekt zu ermitteln. Wenn es dann auch noch an Verhinderungen geht, dann kommen sogar ganz offensichtlich unsinnige Ergebnisse heraus.
Ich würde mich keinesfalls auf die Ergebnisse dieser Software verlassen wollen!