Erstellt am 07.04.2006 um 01:04 Uhr von Abakus
Ich meine, solch eine Regelung ist eine Verletzung der Grundrechte. Jeder Mensch hat das Recht, sich in seiner eigenen Sprache zu unterhalten. Für dienstliche Gespräche, an denen auch Deutsche teilnehmen, kann natürlich Deutsch als Verständigungssprache vorgeschrieben werden, aber darum geht es hier ja wohl nicht.
Erstellt am 07.04.2006 um 07:06 Uhr von Olaf0412
..und ja, der BR müsste angehört werden, da es sich hierbei auch um das 'Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb' (§ 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) handelt.
Erstellt am 07.04.2006 um 12:38 Uhr von selten so gutgekotzt
siehe Verletzung der Behandlung von Betriebsangehörigen:
§ 75 BetrVG - Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
§ 80 BetrVG
Allgemeine Aufgaben
siehe 7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen...
weiter gehts bei Verletzung der gesetzlichen Pflichetne des AG:
§ 23 BetrVG
Verletzung gesetzlicher Pflichten
(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen
Erstellt am 07.04.2006 um 12:45 Uhr von Ramses II
In welchem Artikel ist denn das Recht auf Unterhaltungen in der eigenen Sprache während der Arbeit festgelegt?
Worin liegt denn hier die Verletzung der Behandlung von Betriebsangehörigen?
Wo ist der Verstoß gegen die § 75 und 80 zu sehen?
Erstellt am 08.04.2006 um 21:35 Uhr von Abakus
>In welchem Artikel ist denn das Recht auf Unterhaltungen in der eigenen Sprache während der Arbeit festgelegt?
Dafür muß es keinen eigenen Artikel geben. Das Grundgesetz reicht völlig aus.
Erstellt am 08.04.2006 um 21:49 Uhr von Kölner
Oh haua ha, da kennt sich aber jemand gründlich im Grundgesetz mit seinen "Paragrafen" aus...fürchte Dich Ramses II!
Felix Abakus! Errare humanum est!
Erstellt am 08.04.2006 um 23:29 Uhr von Ramses II
Abakus,
Du bist sicherlich ein sehr erfahrener Mensch im Aufbau unseres demokratischen Rechtsstaates. Könntest Du Dein Wissen nicht veilleicht (für die Bevölkerung gewinnbringend) bei Wikipedia einbringen?
Dort steht nämlich tatsächlich noch:
"Inhalt
Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, den Grundrechten (Art. 1-19, Art 38 (Wahlrecht)), dem staatsorganisatorischen Teil und den Justizgrundsätzen (Art. 103). Die Unterteilung erfolgt in Artikeln."
Erstellt am 10.04.2006 um 14:28 Uhr von edelweis
>In welchem Artikel ist denn das Recht auf Unterhaltungen in der eigenen
Sprache während der Arbeit festgelegt?
So genau definiert natürlich nicht, aber mit gesundem Menschenverstand und als Demokrat gelesen und gedeutet, sehe ich das wie Abakus, im Grundgesetz, Artikel 3 begründet.
>Worin liegt denn hier die Verletzung der Behandlung von
Betriebsangehörigen?
Ganz einfach-gleiches Recht für alle. Es müssen dann alle Unterhaltungen -auch in Deutsch verboten werden!
>Wo ist der Verstoß gegen die § 75 und 80 zu sehen?
Ergibt sich dann von selbst.
Langsam mache ich mir keine Gedanken über Ironie und Zynismus bei den Antworten sondern über die Gesinnung einiger Kollegen. Man stelle sich das ganze mal umgekehrt vor, in einem Unternehmen, das z.B. einem Türken gehört, wird die Unterhaltung in Deutsch verboten. Das Geschrei der deutschen Kollegen höre ich bis hierhin.
Erstellt am 12.04.2006 um 00:09 Uhr von Ramses II
Edelweis,
Du bist sehr schnell mit Deinem Urteil!
Artikel 3 also? Da steht doch nur dass "niemand wegen ... seiner Abstammung, ..., seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, ... benachteiligt oder bevorzugt werden darf."
Zuallererst einmal muss man sich ja die Frage stellen ob die Anweisung dass alle AN im Betrieb sich in deutscher Sprache zu unterhalten haben tatsächlich eine Benachteiligung ist, oder vielleicht doch nur eine Gleichbehandlung?
Möglicherweise gibt es ja sogar durchaus gewichtige Gründe hierfür, möglicherweise nicht zuletzt ein Versuch die Integration verschiedener ethnischer Gruppen zu verbessern.
Wenn man in den letzten Wochen aufmerksam die seriösen Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine verfolgt hat, dann kann man durchaus den Eindruck gewinnen dass die Integration ausländischer Mitbürger oft alleine schon an den mangeldnen Sprachkenntnissen scheitert. Insofern könnte diese Initiative durchaus zu begrüßen sein.
Aber in Deutschland sind wir ja so Multi-Kulti versessen dass bei einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Thema häufig sofort der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit kommt.
Unsere südwestlichen Nachbarn sind bestimmt keine schlechteren Demokraten als wir, dort wäre eine solche Diskussion wie sie in Deutschland geführt wird wenn eine Rektorin verfügt dass an ihrer Schule die Amtssprache gesprochen wird, undenkbar.
Aber um das zu verstehen, mein lieber Edelweis, muss man sich mehr Gedanken über diese Welt, über unseren Staat, über unsere Kultur, über unsere Umwelt machen als in der Bildzeitung steht.
Erstellt am 12.04.2006 um 15:59 Uhr von edelweis
@Ramses II- zunächst vorab- ich bin ein Mädchen, ein altes zwar aber ein Mädchen. Gedanken mache ich mir manchmal vielleicht so gar zu viel. DIe Zeitung mit den 4 Buchstaben habe ich übrigens schon nicht mehr gelesen seit ich 5 Jahre alt bin!
Die guten Gründe oder eine "Gleichbehandlung", die Du siehst, könnte ich vielleicht nachvollziehen, wenn im gleichen Zuge ein entsprechender Sprachkurs angeboten würde oder so. Aber wie sollen die MA sich auf Deutsch unterhalten, wenn sie es nicht oder nicht gut genug können?
Auch hier im Forum habe ich viele Anfragen nach Übersetzungen des BRV ,der WO usw. in andere Sprachen gefunden. Warum machen sich die Kollegen dann die Mühe,wenn die ausländischen Kollegen das in Deutsch nicht verstehen- können sie eben nicht wählen,oder zählt da nur das Stimmvieh? Im übrigen ist mein persönlicher Eindruck, dass der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit nicht immer aus den eigenen Reihen kommt. Da holt uns die Vergangenheit, für die die jetzt betroffenen Generationen nichts können, wohl immer wieder ein. Übrigens wurde meines Wissens z.B. im Elsass den deutschsprachigen Bewohnern der Gebrauch der deutschen Sprache verboten oder im besetzten Polen den deutschstämmigen EInwohnern der Gebrauch der Muttersprache. Deomokratisch?Im übrigen bin ich der Meinung, dass egal in welcher Sprache sie sprechen, viele Menschen besser schweigen würden. Für die Klärung der Verfassungsgeschichte haben wir ja Gott sei Dank im Lande genug "Experten" .Ich gehe jetzt zum Friseur und lese den Spiegel. Gruß Edelweis
Erstellt am 12.04.2006 um 16:09 Uhr von w-j-l
Gut edelweis, lies den Spiegel, die Bildzeitung für Intellektuelle. Hast Du Dir schon mal die Mühe gemacht, nachzuprüfen wieviel Blödsinn darin steht?
Erstellt am 12.04.2006 um 20:14 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Du hast schon Recht, wahrscheinlich haben nur "Welt" und/oder "FAZ" Leser die Weisheit mit Löffeln "gefressen".
Oder welchen Lesestoff empfiehlst Du?
Erstellt am 12.04.2006 um 21:18 Uhr von w-j-l
Ich empfehle, bei jedem Lesestoff kritisch zu bleiben, und dann kann man jede Zeitung lesen. Dann kann man auch (mit satirischem Empfinden) die Bildzeitung lesen.
Was mich bei Edelweis gestört hat, war die Anmassung, sich als Spiegel-Leser als intellektuell höher gestellt bewerten zu wollen.
Erstellt am 12.04.2006 um 22:13 Uhr von Ramses II
@Edelweis:
Es ist wenig sinnvoll jetzt hier irgendwelche Dinge zu konstruieren von denen wir nicht wissen ob sie in "BR-Mitglieds" Betrieb zutreffen.
Weißt Du, ob die AN einen entsprechenden Sprachkurs nötig hätten?
Weißt Du ob die AN Übersetzungen benötigen?
Klassisch finde ich übrigens folgenden Satz: "Im übrigen ist mein persönlicher Eindruck, dass der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit nicht immer aus den eigenen Reihen kommt."
Weißt Du Edelweis, mein persönlicher Eindruck ist sogar, dass Vorwürfe im Allgemeinen nicht aus den eigenen Reihen kommen!
"Im übrigen bin ich der Meinung, dass egal in welcher Sprache sie sprechen, viele Menschen besser schweigen würden. "
Bei solch einer Äußerung beginne ich, mir Gedanken über die Gesinnung zu machen!
P.S. Nach meiner persönlichen Erfahrung ist der Spiegel eine durchaus beliebte Klolektüre von 10jährigen.
Erstellt am 13.04.2006 um 12:13 Uhr von Benno_BRB
Seid gefälligst artig miteinander!
Immer dran denken: Gottes Tierreich ist groß!
Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, wenn uns Br_Mitglied noch über die genaueren Hintergründe und Ursachen dieser BV aufgeklärt hätte! Vielleicht wären dann einige persönlich motivierte Angriffe hier nicht aufgetaucht.
Nehmt Euch ein wenig zurück und vermutet mal die Hilfsbereitschaft und das Bemühen der Anderen genauso hoch und intensiv wie bei Euch selber. Dann kann man viel besser und auch auf Augenhöhe miteinander reden!!!
Benno
Erstellt am 14.04.2006 um 00:42 Uhr von Ramses II
Oh Mann Benno!
Wenn ich hier jemals einen Seelsorger brauchen sollte werde ich nach Dir rufen!