Hallo zusammen,
in Unser Betrieb wurde dieser Woche in meiner Abwesenheit eine neue Regelung bekannt gegeben. ab sofort dürfen unsere Ausländische MA nicht mehr in Ihre Muttersprache unterhalten.

Nun zur meiner Frage:
in wie weit kann in einem Betrieb solch ein Verbot ausgesprochen werden? Was ist mit der Gleichbehandlung?
Müsste der BR nicht angehört werden?

Für weitere Informationen bedanke ich mich im voraus.