Erstellt am 06.04.2006 um 10:08 Uhr von Homeland25
Ganz ehrlich, hier geht es um Job oder nicht. Da würde ich mich an deiner Stelle doch nicht darauf verlassen, was dir die Leute hier schreiben, sondern mich bei einem Anwalt erkundigen.
Erstellt am 06.04.2006 um 10:31 Uhr von Tom
Ohje, ohje!!!
Grundsätzlich stimme ich Homeland25 zu! Aber - in diesem Forum tummeln sich Teilnehmer, die so manchem Anwalt einiges voraus haben (eigene, leider zu späte Erkenntnis!).
Es schadet also nicht, wenn Du eine hoffentlich rege Diskussion ausdruckst und mit zum Termin nimmst!!!
Dies dann besser schwärzen!
Erstellt am 06.04.2006 um 12:27 Uhr von Fayence
Ohje,
der "besondere" Kündigungsschutz gem. §15 Abs. 3 für Wahlbewerber greift erst ab offizieller Einleitung der Wahl.
Dieser Zeitpunkt ist mit dem Tag des Erlasses des Wahlausschreibens gegeben.
Die vorzeitige Erklärung zur Kandidatur hebelt das KschG nicht aus. Hier sehe ich eine gewisse Problematik.
Du wirst abwarten müssen, wie durch das Arbeitsgericht geurteilt wird. Wie hat denn Euer BR reagiert?
Gruß
Fayence
Erstellt am 06.04.2006 um 13:02 Uhr von Ohje
Naja,
es gibt deutliche Hinweise, dass der BR-Vorsitzende seine Finger im Spiel hat. Die Zeitschiene, informelle Hinweise und der ausgebliebene Wiederspruch ergeben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit. Über die Motive lasse ich mich lieber hier nicht aus.
Das Problem ist die Beweispflicht im Prozess.
Der- oder Diejenige die dazu aussagen könnten werden mit Garantie ihren Arbeitsplatz verlieren. Das ist die Crux, da die Zeugen meines Wissens nicht geschützt sind.
Gruß
Ohje
Erstellt am 06.04.2006 um 13:18 Uhr von Fayence
Da bleibt nur, Dir viel Glück zu wünschen!
Frage Deinen Anwalt, ob ev. schriftliche? Erklärungen Deiner Kollegen (ohne Namensnennung im Prozess) hilfreich sein könnten.
Gruß
Fayence