Ich habe zu den Betriebsratswahlen meine Kandidatur beim Wahlvorstandsvorsitzenden (gleichzeitig derzeitiger BR-Vorsitzender) vorzeitig schriftlich angekündigt. Einen Tag vor Auslegung der Vorschlagsliste im vereinfachtem Wahlverfahren erhielt ich die betriebsbedingte Kündigung. Ich wurde in den Betriebsrat gewählt und stehe in der Kündigungsschutzklage.
Der Verdacht ist naheliegend, dass zwischen Kündigung und BR-Wahl ein Zusammenhang besteht. Ein Beweis ist schwerlich zu führen.
Gibt es Arbeitsgerichtsverfahren, in denen der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber auch für solch einen Fall greift?