Guten Tag,

eine Kollegin hat eine pflegebedürftige Mutter, um die sie sich als alleinige Betreuungsperson kümmern muss (beide leben nicht zusammen). Da die Mutter z.Z. schwer krank ist, muss die Kollegin sie öfter zum Arzt o.ä. begleiten. Hierfür braucht sie oft von einem auf den anderen Tag Urlaub. Kann der Arbeitgeber sich hier querstellen? Was kann dann der Betriebsrat tun?
Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort!