... soll unverzüglich an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften erfolgen (§18 WO).(zusätzlich zu dem zweiwöchigen Aushang)
Arbeitgeber ist klar, aber wie finde ich die im Betrieb vetretenen Gewerkschaften? Hier hat keiner je was von einer Gewerkschaft mitgekriegt. Einzelne Mitarbeiter sind vermutlich Gewerkschaftsmitglied, bei welcher/welchen Gewerkschaften ist auch nicht bekannt.

Also im Sinne des Gesetztestextes keine weitere Aussendung außer an Arbeitgeber?