bei uns wird vom 24.-27.April gewählt .
Meine Frage: Meine Kolleginn und ich, die schon Betriebsrätin sind(nicht freigestellt) dürfen laut unsere Vorsitzende sowie Vertreter(Arbeitgeberfreundlich) nicht für Wahlwerbung freigestellt werden.
Sie, die auf Grund ihrer Stellung durch ganz Deutschland (wir haben mehrere Niederlassungen) fahren und Werbung betreiben verbieten es uns. Warum?
Auch für die öffentliche Stimmenauszählung werden wir nicht freigestellt.
Ist das alles zulässig?
Ich bitte um Rat von Euch
Ich bin es schon wieder aber es brennt
Gruss Lollipop