Erstellt am 04.04.2006 um 11:05 Uhr von Angi1
Hallo undertaker7,
im Fitting steht zu § 12 WO
" Ist die Wählerin oder der Wähler infolge einer Behinderung in der Stimmabgabe beeinträchtigt,besteht die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens zu bestimmen,die der Wählerin bzw. dem Wähler bei der Stimmabgabe behilflich sein soll. Eine Behinderung die die eigenständige Stimmabgabe beeinträchtigt, ist z.B. das fehlen der Hände, Bestehen eine Schreibbehinderung durch eine Krankheit etc. Wählerinnen und Wähler die des Lesens unkundig sind können ebenfalls eine Hilfsperson bei der Stimmabagabe bestimmen.
Liegen die Voraussetzungen für die Hinzuziehung einer Hilfsperson nicht vor, hat der Wahlvorstand die Begleitung des Wählers durch eine Hilfsperson in die Wahlkabine zu untersagen."
MfG
Angi1
Erstellt am 04.04.2006 um 12:10 Uhr von Angi1
Hallo Undertaker7,
habe eben erst gesehen, dass die Anfrage für die Briefwahl ist.
Bei uns muß mit den Wahlunterlagen die Bestätigung der eigenhändigen Ausfüllung des Stimmzettels mit zurückgeschickt werden.
Wenn diese dem Wahlvorstand vorliegt, müßte dies in Ordnung sein. Der WV kann ja nicht die Ausfüllung des Stimmzettels überwachen, daher die schriftliche Bestätigung.
MfG
Angi1