Erstellt am 03.04.2006 um 18:00 Uhr von norbert
nein ist nicht zulässig-siehe SAP
Erstellt am 04.04.2006 um 09:31 Uhr von Benno_BRB
Als nächstes wird dann in der Belegschaft abgestimmt, wer sich ein neues und wer sich ein altes Auto kaufen darf. Auch über Marke, Ausstattung und Ausführung müssen Wahlgänge erfolgen. Wieviel Fahrer werden zugelassen und welche Versicherung wird gekauft?
Und ganz wichtig: Wer muss eins klauen und wer muss in Zukunft mit Bus und Bahn fahren?
Die Farbe des Autos muss auf jeden Fall zur Disposition gestellt werden. Und auch ob das Ding Diesel oder Benzin schluckt.
Und der Ölwechsel einer jeden Schleuder wird nur nach einer Betriebsversammlung (extra Versammlung für jedes Fahrzeug bitteschön) genehmigt. Wieviel Ölsorten gibt es...?
Tststs...
Benno