Erstellt am 03.04.2006 um 11:38 Uhr von DocPille
Erstellt am 03.04.2006 um 11:46 Uhr von Alla
Es ist so !
Der einjährige Kündigungsschutz für ordentliche BR- Mitglieder besteht nur so lange auch das Arbeitsverhältnis besteht . Endet ein Vertrag , endet automatisch die Betriebszugehörigkeit , es gibt keine Verlängerung wegen BR -Tätigkeit . ( Außer der AG beschäftigt ihn weiter , was natürlich rechtzeitig geklärt werden muss ! ) .
Erstellt am 03.04.2006 um 11:48 Uhr von merlin
Es tritt deswegen kein Kündigungsschutz ein, weil keine Kündigung vorliegt, der Vertrag läuft halt aus
Erstellt am 03.04.2006 um 11:48 Uhr von Ramses II
Gräfin,
auch der befristet beschäftigte BR hat Kündigungsschutz.
Allerdings bedarf ein befristeter Vertrag keiner Kündigung zum Ende des Vertrages, er läuft aus ohne dass es einer Kündigung bedarf.