Erstellt am 01.04.2006 um 11:30 Uhr von Kölner
Habe ich schon von gehört, aber die erwünschte Wirkung dürfte ja eh verpuffen (was für ein bescheuertes Wort...).
Der WV hat zu entscheiden, wer Ltd. Angestellter ist, wer nicht.
Also?
Erstellt am 01.04.2006 um 12:20 Uhr von ISAAK
@Kölner
In unserem Fall betrifft es drei LA, die in Allianz mit dem Chef agieren.
Muß der WV die GF darüber informieren, dass er die drei aus der Wählerliste wegnimmt und läßt sich auf diese Weise auf einen Disput ein, oder kann er einfach den Einspruch der Betroffenen abwarten, um diesen dann bilateral abzulehnen ??
Erstellt am 01.04.2006 um 12:23 Uhr von Ramses II
Was ist denn eine "bilaterale Ablehnung"?
Erstellt am 01.04.2006 um 12:30 Uhr von ISAAK
RamsesII@
soll meinen: Der WV teilt dem LA mit, dass sein Einspruch abschlägig beschieden wurde.
Erstellt am 01.04.2006 um 13:56 Uhr von Ramses II
Wunderbare Welt der Fremdwörter!
DAS wäre ja genau das Gegenteil von "bilateral", also "unilateral".
Allerdings sollte man immer erst einmal den Inhalt eines Widerspruches abwarten ehe man sich sicher ist dass dieser abzulehnen ist.
Wollt Ihr die Leute jetzt eigentlich auf der Wählerliste haben oder nicht?
Erstellt am 01.04.2006 um 14:10 Uhr von ISAAK
RamsesII,
ich dachte das so: Bi , weil zwischen WV u. jeweils einzelnem LA - uni, denke ich, wäre alle drei dem Chef gegenüber.; aber diese Worte sollten nicht so sehr das Thema sein.
Diese Drei m.E. führen Ihre Abteilungen mit mehr oder weniger Willkür und ein BR ist Ihnen in Personal-Einheit mit Chef ein großer Dorn im Auge.
( Vor 1/4 J. haben wir (BR) die Gelegenheit eines Wechsels der Software dazu benutzt, endlich eine Betriebsvereinbarung-EDV durchzusetzen, bei deren Entwicklung sich eben diese Offiziere haben einspannen lassen, mit Diffamierungen des BR (Aktivierung des Außendienstes- alles unter Druck- 31 MA) diese Mitbestimmung zu unterbinden. Diese versuchen jetzt, einen BR -von der GF gesteuert- einzusetzen.
Wenn die Erfolg haben, wird es uns kleinen Leuten in Punkto Arbeitsverdichtung-Einzelgesprächen- richtig dreckig gehen.
Erstellt am 01.04.2006 um 14:50 Uhr von Kölner
Wenn Euer demokratisches Selbstverständnis funktioniert werden diese 2,3,4 Leute keine Wahlchance erhalten.
So gesehen wäre die Nominierung ein Kollateralschaden für die Wahl an sich!