betrifft änderung der arbeitzzeit.
wir sind im galabau tätig.
auf grund unseres schlechtwetter tarifvertrages müsseb wir vor-oder nacharbeit leisten.ag.sagt er ordnet die zusätzlichen stunden an. ich bin der meinung alle arbeitzzeit änderung muss mit dem br. abgesprochen werden.. wer kennt sich aus...paragraphen?? danke
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