salvete @ alle

Folgende Konstellation:

Ein fünfköpfiger BR soll gewählt werden.
Es sind sechs Kandidaten vorgeschlagen.
Einer davon ist gekündigt.

Was nun, wenn fünf gewählt wurden, der sechste als erster Ersatzmann nachrückt bis das Urteil vom Arbeitsgericht entschieden wurde?

1. Kann der Gekündigte zumindest an der konstituierenden Sitzung teilnehmen und ggfs. auch Betriebsratsvorsitzender werden oder ist er durch die Kündigung zwangsläufig davon ausgeschlossen Dann hätte der AG ja schließlich doch gepunktet.

2. Was, wnn der sechste Kandidat verzichtet? Da kein Ersatz vorhanden ist, müßte der BR wieder auf drei schrumpfen, also wahrscheinlich dieselben drei aus der Vorperiode. Damit wären durch die Kündigung dann zwei Kollegen kalt gestellt. Gilt das für die konstituierende oder nur für spätere Sitzungen?

Für eure fähigen Beiträge schon mein herzliches Dankeschön im voraus.

Gruß pro reo