Erstellt am 28.03.2006 um 13:47 Uhr von Heinz
na klar ist die Wahl dann ungültig!!! Man kann ja nicht Menschen zur Wahl aufstellen, ohne das diese sich damit einverstanden erklären. Wenns geht, solltet Ihr den Fehler noch "heilen", ansonsten "neues Spiel, neues Glück"
Erstellt am 28.03.2006 um 14:13 Uhr von Ramses II
Wie?
Ihr habt eine Liste zur Wahl zugelassen auf der ein Kandidat stand der seiner Aufstellung nicht zugestimmt hat?
Wenn jemand die Wahl anficht, dann wage ich jetzt schon die Entscheidung des Gerichtes vorherzusagen.
Das Gericht macht das übrigens nicht zur Strafe, sondern zur Übung...