Erstellt am 28.03.2006 um 12:36 Uhr von Homeland25
eigenständig - aber in wie weit? eigene Verwaltung, eigenes Personalwesen?
Das muss man schon konkreter erläutern. Am besten über ein Rechtsanwaltsbüro anfragen, die können da auch verbindliche Auskunft geben...
Erstellt am 28.03.2006 um 18:13 Uhr von norbert
Die Prüfung ob hier ein eigenständiger oder gemeinsamer Betrieb vorliegt, ist aufgrund der Vorschriften/Möglichkeiten gem. §4 BetrVG zu prüfen. Entsprechend können ggf. 4 oder 1 BR gewählt werden.