Erstellt am 28.03.2006 um 10:48 Uhr von Pit
Nein ! Es koennen viele Listen eingereicht werden. Dann ist es aber automatisch eine Listenwahl.
Erstellt am 28.03.2006 um 10:50 Uhr von rainerzwo
Huch - hört sich ja echt blödsinnig an:
Tatsache ist:
1) die Gewerkschaft darf Listen machen
2) jeder darf Listen machen
Dass man durch Gewerkschaftseintritt auf das Recht verzichtet, individuell zu kandidieren, wäre mir allerdings arg neu.
Ob die individuelle Kandidatur gegen die Liste der Gewerkschaft, bei der man Mitglied ist, menschlich (oder vielleicht mit der Mitgliedschaft) vereinbar ist, ist ja wohl nicht Problem des BetrVG.
Erstellt am 30.03.2006 um 12:15 Uhr von magic
Kandidieren darf jeder, wo er will. Aber das kann unter Umstaenden zum Ausschluss aus der Gewerkschaft fuehren. Pflichtverletzung als Mitglied.
verdi z.B. hat da ganz klare Vorgaben fuer die Aufstellung von Kandidaten.
Aus der Sicht einer Vereinigung ganz klar, dass es unerwuenscht ist, Stimmen von der eigenen Liste abzuziehen.
Solltest du unzufrieden sein mit deiner Platzierung auf der Gewerkschaftsliste, dann musst du dich dort mit den Kandidaten absprechen.
Normalerweise treffen sich die Gewerkschaftskandidaten vor Erstellung des Wahlvorschlags und besprechen die Reihung.
Wir setzen uns jedesmal zusammen und waehlen dann die Plaetze der Kandidaten (in geheimer Wahl). Damit ist die Reihenfolge demokratisch abgestimmt.