Erstellt am 26.03.2006 um 22:04 Uhr von Mona-Lisa
hallo Powerpetra,
die zurückgekommenen Freiumschläge müssen vom Wahlvorstand in einem geeigneten Behältnis(verschliessbar) bis zum Wahltag aufbewahrt werden.
Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnunggemäss erfolgt (§25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne. § 26 Abs. 1 WO
Mona-Lisa
Erstellt am 26.03.2006 um 22:58 Uhr von powerpetra
Danke Mona-Lisa
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, werden die Freiumschläge erst kurz vor der letzten Möglichkeít der Stimmabgabe geöffnet und zusätzlich noch kontolliert ob eine Wahlberechtigung vorliegt.(Tschuldige für diese vielleicht dumme Frage, aber ich war noch nicht bei so einer Bw dabei.)erst dann kommen die Umschläge mit dem Stimmzettel in die Wahlurne.Kann ich als Listenvertreter dabei sein?
Erstellt am 27.03.2006 um 06:49 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen,Powerpetra,
aber immer doch! Nicht nur als Listenvertreter. Alle stimmberechtigten Mitarbeiter können dabei zugucken. Daselbe gilt auch für die Stimmauszählung.
Gruss Mona-Lisa