Erstellt am 24.03.2006 um 17:13 Uhr von Rollie
Man lese die Betriebsratsbibel §38 (2).
Erstellt am 24.03.2006 um 17:20 Uhr von Skyfox
Dachte dabei eigentlich mal an ein Beispiel aus der Praxis,weil die "Bibel" ja nicht alles detailiert beschreibt.
Gruß Skyfox
Erstellt am 24.03.2006 um 17:26 Uhr von Rollie
Im BetrVG. heißt es ja, BR und AG sollen gemeinsam darüber diskutieren (um eine auch sinnvolle der Sache dienliche Entscheidung zu treffen).
Möglicherweise würde die Auswahl des BR nicht zwingend unter sinnvollen Aspekten getroffen werden, sondern nach dem Kriterium, wir haben laut BetrVG. Anspruch auf X Freistellungen, wer möchte denn gerne und davon ohne Sinn vielleicht ein Mitarbeiter betroffen wäre, dessen normales Aufgabengebiet dann nicht mehr abgedeckt und schlecht zu kompensieren wäre.
Ein guter AG würde versuchen, mit einem Gegenvorschlag zu argumentieren.
Erstellt am 24.03.2006 um 17:29 Uhr von Skyfox
Danke
Das wäre ein einleuchtender Aspekt.