Erstellt am 24.03.2006 um 17:03 Uhr von Rollie
Ich bin auch der Meinung, das eine mündliche Info reicht, es ist ja nur eine Info über die geplante Änderung, damit ist ja noch nichts entschieden. Im Zweifelsfall hat der AG das Problem, nachzuweisen, das er die Mitbestimmung des BR's eingeholt hat.
Erstellt am 24.03.2006 um 17:15 Uhr von Dirk
Danke Rollie
ich vergaß, zu erwähnen - wir haben Freitag abend und ab Sonntag-Nacht soll das 4-Schicht-System gelten....
mfg
Dirk
Erstellt am 24.03.2006 um 17:21 Uhr von Rollie
Das hängt vom Rückrat des Betriebsrats ab. Hier wäre ja ggf. auch zu beachten, ob z.B. Genehmigung von der Gewerbeaufsicht notwendig wäre, tarifliche Bestimmungen über Schichtwechsel, daraus resultierende Mehrarbeit der Mitarbeiter und deren ev. notwendigen Genehmigung.
Wann will man eigentlich die betroffenen Mitarbeiter informieren ?
Erstellt am 24.03.2006 um 18:37 Uhr von DiDre
Wieso eigentlich nur informieren?
Der BR ist doch bei der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig.