Hallo zusammen,
bei uns soll ein Schichtsystem geändert werden (kurzfristiger Aufbau einer 4. Schicht (vorübergehend), bisher 3 Schichten). Muß der BR zur Wahrung seiner MBR gem 87/1 Nr.2 schriftlich informiert werden? AG ist der Meinung, mündliche Info reicht...

Danke für Eure Antworten und schönes Wochenende
Dirk