Erstellt am 24.03.2006 um 15:11 Uhr von pit47
Hallo hasi,
Beendigung der Lehre ist keine Kündigung.
Erstellt am 24.03.2006 um 15:19 Uhr von hasi
Also hat er Kündigungsschutz oder wie hab ich das verstanden? Oder muß er übernommen werden weil er Ersatzmitglied ist?
Erstellt am 24.03.2006 um 15:27 Uhr von p.g.
Hallo Hasi,
wenn im Ausbildungsvertrag ein Enddatum der Ausbildungszeit steht, wird er die Firma verlassen müssen, sofern der AG ihn nicht übernehmen will. Selbst wenn er ordentliches Betriebsratsmitglied wäre.
Ein Kündigungsschutz hat er nicht, da ihm ja nicht gekündigt wird.
Erstellt am 24.03.2006 um 15:58 Uhr von Petrus
_Wenn_ der ArbGeb auch nur einen Azubi übernehmen will, dann haben BR-Mitgleider Vorrang - §78a BetrVG
Ich weiß nicht, was in der Beziehung für Ersatzmitglieder gilt - hab gerade keinen Kommentar zur Hand.