Erstellt am 24.03.2006 um 13:50 Uhr von pit47
Hallo Mutz,
es muß nicht gewählt werden, aber ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann gewählt werden (§ 9 BetrVG).
Erstellt am 24.03.2006 um 14:00 Uhr von Tom
Mutz,
schau lieber den §1 BetrVG - da stehts genau!!!
Erstellt am 24.03.2006 um 17:04 Uhr von Rollie
zudem heißt es nicht kann sondern soll.
Erstellt am 24.03.2006 um 21:19 Uhr von Tom
weder noch - egal!!!
Schönes WE!