Erstellt am 24.03.2006 um 13:40 Uhr von pit47
Hallo Betriebsrat,
laut Fitting Rn 18 zum § 99 BetrVG fällt dieser Freelancer unter das MBR.
Erstellt am 24.03.2006 um 22:54 Uhr von Ramses II
pit47,
das steht so bestimmt nicht im Fitting!
Betriebsrat,
das hängt davon ab ob es sich um einen echten Werk- bzw. selbständigen Dienstvertrag handelt, oder um ein arbeitnehmerähnlichen Arbeitsvertrag.
Wichtig ist hierbei ob der Freelancer direkte Weisungen erhält, oder ob er einen Auftrag erhalten hat und die Umsetzung in seiner eigenen Entscheidungskompetenz liegt.