Es gibt ein Projekt, das beim Kunden "vor Ort" abzuarbeiten ist. Der Kollege, der dort bislang eingesetzt war, ist ausgeschieden. Nun will unser Chef keinen anderen Kollegen zum Kunden schicken, sondern eine Honorarkraft ("Ich-AG"). Fällt die Beschäftigung des Freelancers unter das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG?