Erstellt am 24.03.2006 um 10:55 Uhr von Rollie
Mitspracherecht des Mitarbeiters oder des Betriebsrats ?
Wenn bisher hierzu nichts geregelt war, dürfte die Einführung einer Kleiderordnung der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (§87, Ordnung im Betrieb).
In einer Bank dürfte sich das aber z.B. eigentlich auch von selbst ergeben. Sicherlich macht es keinen guten Eindruck, wenn der Schaltermitarbeiter seine Arbeit in zerrissener Jeans, was ja ohne ´Weiteres Modern sein kann, und Shetlandpulli ausübt, hier sollte man sich sicherlich auch ohne getroffene Betriebsvereinbarung etwas an den gegebenen Gepflogenheiten der Kollegen orientieren.