Hallo und guten Morgen, habe eine dringende Frage. Ein MA im Kündigungsschutzverfahren, er hat das passive Wahlrecht, ist seit Juni 05 von der Arbeit freigestellt, darf er an einer Betriebsversammlung teilnehmen??? MA ist er nicht. Das Verfahren ist ja im Schweben. Teilnahmeberichtigung an Betriebsversammlungen haben doch aber nur MA des Betriebes???
Gruß Berta